„Erhalt des Arbeitsplatzes”

Der 30-jährige Herr P. absolvierte nach Abschluss der Hauptschule eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Er war nur kurze Zeit in seinem Beruf tätig und wechselte aus finanziellen Gründen in einen Betrieb, der Kunststoffflaschen herstellt. Herr P. übernahm dort Tätigkeiten in der Produktion. Im Laufe der Jahre eignete er sich solide Kenntnisse und Fertigkeiten in seinem Tätigkeitsfeld an. Im Mai letzten Jahres erlitt Herr P. einen Arbeitsunfall, bei dem er sich eine so starke Verletzung der linken Hand zuzog, daß diese amputiert werden mußte. Eine Rückkehr an seinen bisherigen Arbeitsplatz war damit nicht mehr möglich. Die Firma war grundsätzlich bereit, Herrn P. einen alternativen Arbeitsplatz anzubieten. Dabei sollten sowohl seine frühere kaufmännische Ausbildung als auch seine umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse im Hinblick auf den Produktionsablauf berücksichtigt werden. Um u. a. die intellektuellen und motivationalen Voraussetzungen abzuklären, wurden für Herrn P. von der zuständigen Berufsgenossenschaft und in Absprache mit dem Arbeitgeber berufliche Orientierungshilfen veranlaßt.