Erhalt des Arbeitsplatzes
Der 30-jährige Herr P. absolvierte nach Abschluss der Hauptschule
eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann. Er war nur kurze Zeit
in seinem Beruf tätig und wechselte aus finanziellen Gründen
in einen Betrieb, der Kunststoffflaschen herstellt. Herr P. übernahm
dort Tätigkeiten in der Produktion. Im Laufe der Jahre eignete
er sich solide Kenntnisse und Fertigkeiten in seinem Tätigkeitsfeld
an. Im Mai letzten Jahres erlitt Herr P. einen Arbeitsunfall, bei
dem er sich eine so starke Verletzung der linken Hand zuzog, daß
diese amputiert werden mußte. Eine Rückkehr an seinen
bisherigen Arbeitsplatz war damit nicht mehr möglich. Die Firma
war grundsätzlich bereit, Herrn P. einen alternativen Arbeitsplatz
anzubieten. Dabei sollten sowohl seine frühere kaufmännische
Ausbildung als auch seine umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse
im Hinblick auf den Produktionsablauf berücksichtigt werden.
Um u. a. die intellektuellen und motivationalen Voraussetzungen
abzuklären, wurden für Herrn P. von der zuständigen
Berufsgenossenschaft und in Absprache mit dem Arbeitgeber berufliche
Orientierungshilfen veranlaßt.
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